Pflegetagebuch
Wichtig: Führen Sie dieses Tagebuch mind. 2-4 Wochen vor dem MDK-Besuch. Es dient als Nachweis für den tatsächlich benötigten Pflegeaufwand.
Gespeicherte Einträge:
Informationen zum Pflegegrad
Alles Wichtige zu Pflegegraden, Begutachtung und Leistungen der Pflegeversicherung
Was ist ein Pflegegrad?
Der Pflegegrad ist eine Einstufung des Grades der Selbstständigkeit einer Person. Er bestimmt die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung. Seit 2017 gibt es 5 Pflegegrade (statt vorher 3 Pflegestufen).
Wichtig: Die Einstufung erfolgt nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) gemäß § 15 SGB XI und bewertet ausschließlich die Selbstständigkeit der Person.
Die 8 Bewertungsmodule
Mobilität
Fortbewegung, Treppensteigen (max. 5 Punkte)
Kognitive Fähigkeiten
Orientierung, Kommunikation (max. 6 Punkte)
Verhaltensweisen
Psychische Problemlagen (max. 12 Punkte)
Selbstversorgung
Körperpflege, Ernährung (max. 8 Punkte)
Umgang mit Krankheit
Medikamente, Therapien (max. 8 Punkte)
Alltagsleben
Tagesstruktur, Schlaf (max. 5 Punkte)
Pflegegrade und Leistungen (2024)
| Pflegegrad | Punktebereich | Beeinträchtigung | Pflegegeld |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 12,5 - 27 Punkte | Geringe Beeinträchtigung | 169 € |
| Pflegegrad 2 | >27 - 47,5 Punkte | Erhebliche Beeinträchtigung | 329 € |
| Pflegegrad 3 | >47,5 - 70 Punkte | Schwere Beeinträchtigung | 568 € |
| Pflegegrad 4 | >70 - 90 Punkte | Schwerste Beeinträchtigung | 749 € |
| Pflegegrad 5 | >90 - 100 Punkte | Schwerste Beeinträchtigung | 901 € |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Seit 2017 gibt es Pflegegrade statt Pflegestufen. Wichtigster Unterschied: Pflegegrade bewerten die Selbstständigkeit, nicht den Zeitaufwand der Pflege. Es gibt 5 statt 3 Stufen und die Einstufung erfolgt nach 8 Bewertungsmodulen.
Der Pflegegrad wird in der Regel alle 3-5 Jahre überprüft. Bei Verschlechterung des Gesundheitszustands kann auch früher eine Neubegutachtung beantragt werden.
Gegen einen ablehnenden Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Es empfiehlt sich, beim Widerspruch das Pflegetagebuch und alle relevanten Unterlagen beizufügen.
Die Leistungen werden ab dem Antragsmonat gewährt, wenn die Voraussetzungen bereits zu diesem Zeitpunkt erfüllt waren. Ein rückwirkender Antrag über mehrere Monate ist in der Regel nicht möglich.
Die Begutachtung wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder bei Privatversicherten durch Medicproof durchgeführt. Die Gutachter sind geschulte Fachkräfte aus Pflege- und Medizinbereich.